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UWG beantragt Gebührenfreiheit für das dritte Kindergartenjahr

Die UWG-Fraktion hat beantragt, im Zuständigkeitsbereich des Jugendamtes des Kreises Steinfurt das dritte Kindergartenjahr vor der Einschulung gebührenfrei zu stellen. Das soll 2020/2021 erfolgen, also gleichzeitig zur Kostenübernahme für das zweite Kindergartenjahr vor der Einschulung durch das Land NRW. Für die sogenannte Regelkindergartenzeit, also den Bereich Ü3, ergäbe sich damit eine durchgehende Gebührenfreiheit. Hier der Antrag und die Begründung:



Herrn Landrat
Dr. Klaus Effing
Tecklenburger Straße 10
48565 Steinfurt

Antrag zur Freistellung des 3. Kindergartenjahres von Elternbeiträgen/-gebühren

Sehr geehrter Herr Dr. Effing,

die UWG-Fraktion beantragt, ab 2020/2021 im Zuständigkeitsbereich des Jugendamtes des
Kreises Steinfurt das dritte Kindergartenjahr vor der Einschulung gebührenfrei zu stellen, also
gleichzeitig zur Kostenübernahme für das zweite Kindergartenjahr vor der Einschulung durch
das Land NRW. Für die sogenannte Regelkindergartenzeit, also den Bereich Ü3, ergäbe sich
damit eine durchgehende Gebührenfreiheit.

Begründung

„Jedes Kind hat einen Anspruch auf Bildung und Förderung seiner Persönlichkeit.
Kindertageseinrichtungen ergänzen die Förderung des Kindes in der Familie, unterstützen die
Eltern und haben einen eigenständigen Bildungs-, Erziehungs- und Betreuungsauftrag.
Frühkindliche Bildung und qualifizierte Betreuungsangebote stehen dabei im Mittelpunkt.“ Mit
dieser Feststellung beantwortet der Kreis Steinfurt auf seiner Homepage bereits die Frage nach
der Bedeutung von Kindertageseinrichtungen. Sie sind keine Verwahranstalten, sondern haben
einen eigenständigen Bildungsauftrag. Bildung aber muss nach Überzeugung der UWG
gebührenfrei sein, vom Kindergarten bis zur Hochschule.

Sozialdezernent Tilman Fuchs hat in der Antwort auf unsere entsprechende Anfrage die
jährlichen Mehrkosten für ein drittes beitragsfreies Kindergartenjahr mit 2,65 Millionen Euro
beziffert. Sicher viel Geld. Eltern, die Kinder in die Welt setzen, tun dies auch bestimmt nicht
vorrangig, um der Gesellschaft einen Gefallen zu tun. Faktisch aber stellen sie sich damit in den
Dienst der Gesellschaft. Genannt seien nur die Stichworte Demografie und
Arbeitskräftemangel. Deshalb steht die Gesellschaft diesen Eltern gegenüber in einer
Bringschuld und muss bereit ein, Mehrkosten im Kindergartenbereich zu übernehmen.

Frühkindliche Bildung ist darüber hinaus ein wichtiges Gut, weil sie den Zugang zu Bildung
generell erhöht und damit die Chancengleichheit aller Kinder. Denn manche Eltern empfinden
Kindergartengebühren als deutliche finanzielle Belastung und schicken deshalb ihre Kinder nur
dann in die Tageseinrichtung, wenn sie beitragsfrei ist. Ein gebührenfreier Kindergartenbesuch
von 3 bis 6 Jahren trägt also auch dazu bei, dass die Sprachförderung früher und besser greift.
(Das ist bei weitem nicht nur ein Thema für Kinder fremdsprachiger Eltern.) Das spart viel Zeit,
Mühen und Kosten in der Grundschule und führt nach Einschätzung von Fachleuten im
Durchschnitt zu signifikant besseren Schulabschlüssen.

Zusammenfassend: Für Gebühren an Kindertageseinrichtungen gibt es keine nachvollziehbare
Begründung. Im Gegenteil, die Gebührenfreiheit für Kinder von 3 bis 6 Jahren entlastet Familien
finanziell, sie fördert die Vereinbarkeit von Familie und Beruf, schafft mehr
Bildungsgerechtigkeit und nicht zuletzt bekämpft sie Kinderarmut und macht den Kreis Steinfurt
zu einem attraktiven Wohn- und Lebensort für junge Familien.

Mit freundlichen Grüßen
Christoph Boll

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