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Einführung einer Kreisehrengabe

Sehr geehrter Landrat Dr. Sommer,
die UWG-Fraktion beantragt folgenden Beschlussvorschlag in die Beratung des Kreistags des Kreises Steinfurt einzubringen:

  1. Der Kreis Steinfurt führt eine Ehrengabe ein, mit der hervorragende und außergewöhnliche Verdienste um den Kreis Steinfurt gewürdigt werden. Diese Verdienste können in allen gesellschaftlichen Bereichen erworben worden sein, müssen jedoch deutlich über das allgemeine Wohl einzelner Städte, Gemeinden oder Interessenverbände hinausgehen.
  2. Der Kreis sammelt Vorschläge zur Gestaltung der Ehrengabe, die beispielsweise ein Ring, Becher, Medaille oder Teller sein kann, etwa in Form eines künstlerischen Gestaltungs-/Design-Wettbewerbs.
  3. Die Kreisverwaltung entwirft Richtlinien zur Vergabe der Kreisehrengabe (Ehrenordnung), die der Kreistag verabschiedet. Darin festgeschrieben werden u.a. Verleihungsgrundsätze, Vorschlagsberechtigung, Vergabegremium und Vergabeform.

Begründung:
Der Kreis Steinfurt vergibt etliche Auszeichnungen. Sportlerehrung, Heimatpreis, Brauchtumspreis und auch der neue Naturschutzpreis würdigen aber ausschließlich die Leistungen und Verdienste von Aktiven. Sie berücksichtigen jedoch kaum Personen, die im Hintergrund oder auf der administrativen Ebene sich oft große Verdienste erwerben. Einzige Ausnahme ist die Silberne Sportplakette, die aber auf eine Sparte, nämlich den Sport, beschränkt ist.
All diesen Auszeichnungen gemeinsam ist, dass das Engagement überwiegend örtlich verwurzelt ist. Zudem bleiben weite Teile des gesellschaftlichen Lebens unberücksichtigt, etwa Politik und Wirtschaft. Vorstellbar ist, mit der Ehrengabe Menschen zu würdigen, die sich besonders um das Zusammenwachsen der beiden Altkreise Tecklenburg und Steinfurt verdient gemacht haben, oder Menschen, die den Kreis Steinfurt als Wirtschaftsstandort oder touristische Region überregional bekannt gemacht haben oder vertreten.
Die Ehrengabe des Kreises Steinfurt soll bewusst kein Geldpreis sein, sondern eine symbolische Würdigung außerordentlichen Engagements. Um die Besonderheit der Verleihung zu wahren, bedarf es einer restriktiven Vergabepraxis. Bei der Ausarbeitung der Ehrenordnung mag man sich etwa an den Richtlinien des Kreises Kleve über die Verleihung einer Ehrengabe orientieren. Das Ausloben eines künstlerischen Wettbewerbs für den Entwurf einer solcher Ehrengabe, der sicher mit einem Geldpreis zu versehen ist, sowie eine öffentlichkeitswirksame Preisverleihung an den Wettbewerbssieger, können erste Schritte sein, die besondere Wertschätzung, die die Verleihung der Ehrengabe sein soll, bekannt zu machen.

Mit freundlichen Grüßen
Christoph Boll

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