• Altenberge

    Emsdetten

    Greven

    Hörstel

    Hopsten

    Ibbenbüren

    Nordwalde

    Ochtrup

    Rheine

    Westerkappeln

    Wettringen

Heute an morgen denken

Stellungnahme zum Haushaltsplanentwurf 2021

Es gilt das gesprochene Wort
Christoph Boll, UWG-Fraktionsvorsitzender

Liebe Kolleginnen und Kollegen des Kreistages,
meine sehr geehrten Damen und Herren,
geschätzter Landrat Dr. Sommer,
die Diskussion um den Kreishaushalt 2021 steht erkennbar unter dem Einfluss von zwei Faktoren. Das ist zum einen die Corona-Pandemie und das sind zum anderen die Nachwehen der Kommunalwahl, deren Ergebnis offenbar noch nicht von allen verdaut, geschweige denn im tiefsten Inneren akzeptiert wird. Die einen taumeln reichlich orientierungslos herum, andere gebärden sich, als könnten sie vor Kraft kaum laufen. Lassen Sie es mich auf Plattdeutsch sagen: De Koh häf vergeten, datt se en Kälfken west is.

Wir waren uns im Vorfeld einig, die Etatreden knapp zu halten, damit diese Kreistagssitzung aus Gründen des Gesundheitsschutzes kurz ist. Gleichwohl soll hier an erster Stelle der Blick zurück auf ein außergewöhnliches Jahr gelenkt werden. Corona hat uns alle extrem belastet – Politik und Verwaltung. Wir dürfen aber auch mit einigem Stolz darauf verweisen, dass wir gemeinsam dieser Herausforderung gerecht geworden sind. Landrat Dr. Sommer hat bei der Einbringung des Etats auf das Geleistete verwiesen. Ich stelle also fest: Die Politik – und wir alle machen das ehrenamtlich – hat sich durchgängig handlungsfähig gezeigt, die Verwaltung sich äußerst leistungsfähig. Das gilt bis heute und sicher auch für die weitere Zeit der Pandemie. Dafür gilt allen Beteiligten, vom sachkundigen Bürger bis zum Azubi im Kreishaus, unser Respekt, Anerkennung, vor allem aber unser Dank.

Verehrte Zuhörerinnen und Zuhörer,
Corona hat die Welt verändert und wir müssen darauf reagieren. Wenn wir nun auf den Haushaltsentwurf schauen, dann muss doch die erste Frage sein, ob er die notwendigen und richtigen Antworten auf diese Herausforderung gibt. Zusammenfassen lässt sich sagen, dass das Zahlenwerk solide ist. Für die UWG gibt es aber auch noch Optimierungsbedarf und Optimierungsmöglichkeiten. Deshalb gilt es hier und heute nachzuschärfen.
Für uns muss der Etat letztlich mehreren Kriterien gerecht werden: Er muss gemeindefreundlich sein, weil Covid-19 auch unsere Städte und Gemeinden gehörig beutelt. Der Etat muss sozial ausgewogen und generationengerecht sein. Er muss zukunftsweisend sein was konkrete Vorhaben betrifft, aber auch zu nachhaltig gesunden Kreisfinanzen beitragen. Und nicht zuletzt gilt der Grundsatz der Haushaltsklarheit und -wahrheit.

Die UWG hat sich von Beginn an für eine möglichst niedrige Kreisumlage ausgesprochen. Wir wollen den Städten und Gemeinden viel finanziellen Spielraum lassen, damit sie im Sinne der Subsidiarität ihre Aufgaben erfüllen können. Aber so langsam muss man doch fragen, ob die jährliche Stellungnahme der Bürgermeister eigentlich mehr als ein Ritual ist, in der stets das inhaltlich Identische neu formuliert wird.

Liebe Kolleginnen und Kollegen,
wir machen hier Politik, das heißt wir gestalten. Wenn der Kreis aufs Verwalten, also die Erfüllung der reinen Pflichtaufgaben reduziert werden soll, braucht es uns Kreistagsabgeordnete nicht. Dann sollten wir nach Hause gehen. Und mancher Bürgermeister sollte sich kritisch fragen, ob die vom Kreis geforderte Sparsamkeit im eigenen Ort eigentlich umgesetzt wird.
Der Kreis Steinfurt ist insgesamt gut aufgestellt, das reicht vom Mobilitätskonzept bis zur Infrastruktur. Gestalten aber kostet Geld. Natürlich kann es in wirtschaftlich schwieriger Zeit nur maßvoll ausgegeben werden. Denn der mehrfach vom SPD-Fraktionsvorsitzenden Jürgen Coße gehörte Satz, man könne sich nicht aus der Krise heraussparen, gilt für investive Maßnahmen, aber doch nicht für konsumtive. Kritisch sei deshalb auch in Richtung des Landrats und der Verwaltung angemerkt, dass der kontinuierlichen kräftigen Erhöhung des Stellenplans Einhalt geboten werden muss. Aufgabenkritik darf – nein, sie muss – auch aus der Verwaltung kommen. Wir sagen dies auch vor dem Hintergrund der geplanten Neuordnung der Verwaltung, die wir grundsätzlich für richtig halten und mittragen.

Meine Damen und Herren,
der Haushaltsentwurf 2021 ist mit einer im Vergleich zum Vorjahr unveränderten Kreisumlage von 28,1 Prozent äußerst gemeindefreundlich. Natürlich kann angesichts der Corona-bedingten besonderen Situation darüber gesprochen werden, den Zahlbetrag für die Städte und Gemeinden unverändert zu halten, also den Prozentsatz noch weiter zu reduzieren. Aber schon wegen der allgemeinen Teuerungsrate – also Inflation, Tariferhöhungen etc. – sowie der absehbaren Erhöhung der LWL-Umlage kann das wohl nur eine einmalige Maßnahme sein.

Welches Ergebnis die Beratung der Anträge zum Haushalt 2021 auch immer bringt, ich sage sehr klar, dass mit der UWG ein Verschieben von Lasten in die Zukunft nicht zu machen ist. Wir halten die Möglichkeit für falsch, Corona bedingte Kosten ab 2025 über bis zu 50 Jahre abzuschreiben. Es widerspricht völlig dem UWG-Leitgedanken intergenerativer Gerechtigkeit, wenn wir unsere Bilanz mit unseriösen Luftbuchungen schönen und unsere Kinder und Enkelkinder diese Schulden abbezahlen sollen. Die kommenden Generationen werden sowieso schon über Gebühr belastet. Das reicht von der Rentenkasse bis zu den Sozialkosten.
Hier geht es um eine sehr grundsätzliche Frage. Selbst ein Vertagen dieser Entscheidung auf das Jahr 2024 ist mit uns nicht zu machen. Niemand weiß, was dann ist. Ein sauberer Strich unter der Rechnung aber macht auf den ersten Blick klar, wie es um die Kreisfinanzen bestellt ist. Dabei bietet der zu erwartende Haushaltsüberschuss des Vorjahres in Höhe von etwa 8 Millionen Euro ausreichend Möglichkeit, einen gehörigen Betrag gegen die Ausgleichsrücklage zu buchen und so den Gedanken der Gemeindefreundlichkeit und der intergenerativen Gerechtigkeit gleichermaßen Rechnung zu tragen. Da mag sich alles wiederfinden, was den Wunsch nach einem im Vergleich zum Vorjahr unveränderten Zahlbetrag für die Kommunen übersteigt. Dazu gehört für uns unverzichtbar auch die Corona-Überbrückungshilfe für den FMO. Denn die Unterstützungsbeträge für den Flughafen gehören endlich in den allgemeinen Haushalt. Ein weiterer Werteverzehr in der Beteiligungsgesellschaft ist unakzeptabel.

Vor dem Hintergrund der eingangs genannten Grundsätze hat die UWG – mit Ausnahme der FMO-Aufwendungen – ihre Haushaltsanträge kostenneutral gehalten, zumal ja die Verwaltung bereits eine Verschlechterung der Entwurfszahlen in Höhe von rund 3 Millionen Euro signalisiert hat.
Wir weisen aber ausdrücklich darauf hin, dass wir weiterhin an dem Ziel festhalten, für unsere kleinsten Mitbürger ab drei Jahren ein drittes kostenfreies Kindergartenjahr zu etablieren. Denn Bildung muss kostenfrei sein. Wenn der Landesgesetzgeber, der dies eigentlich sicherstellen müsste, es nicht tut, kann uns das nicht davon abhalten, das als richtig Erkannte selbst umzusetzen. Wir sehen dabei sehr wohl die Problematik einer immer weiter steigenden Jugendamtsumlage und stellen diesen Punkt zurück, bis die Details der Abrechnung der zwangsweise zu separierenden Corona-bedingten Kosten im Jugendamtsbereich mit den betroffenen Städten und Gemeinden geklärt sind.

Verehrte Zuhörerinnen und Zuhörer,
wie in jedem Jahr dankt die UWG allen Mitarbeitern der Kreisverwaltung, die an der Aufstellung des Haushaltsplans beteiligt waren, sowie sämtlichen Mitarbeitern, die sich mit dem Kreistag beständig für die Bürger einsetzen, und den anderen politischen Kräften für einen weitgehend konstruktiven Dialog. Dank gilt natürlich auch den Personen, die die Fraktionssitzungen, sei es mit Getränken, technischer Vorbereitung oder sonstigen Unterstützungen erst möglich machen.

Danke für Ihre Aufmerksamkeit, bleiben Sie gesund.

Die Kommentare wurden geschlossen