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Antrag zur Änderung/Ergänzung der Hauptsatzung – Fahrtkostenerstattung für Gremienmitglieder

Sehr geehrter Herr Dr. Effing,

die Hauptsatzung des Kreises Steinfurt regelt in Paragraf 18, Punkt 4 den Fahrtkostenersatz für die Kreistagsabgeordneten und Mitglieder der Ausschüsse. Unberücksichtigt bleiben derzeit Mitglieder von Beiräten, Kommissionen und anderen Arbeitskreisen, die der Kreis Steinfurt ins Leben gerufenen hat. Die UWG-Fraktion beantragt dies zu ändern und beim Fahrtkostenersatz eine Gleichstellung mit den Kreistagsabgeordneten und Ausschussmitgliedern zu schaffen.

Begründung:
Der Kreis Steinfurt ruft Beiräte, Kommissionen und vergleichbare Arbeitskreise nur ins Leben, wenn er sie für notwendig erachtet. In diesen Gremien wird also ebenso wertvolle Arbeit geleistet wie von Kreistagsabgeordneten und Ausschussmitgliedern. Dies ist oft mit erheblichem Zeitaufwand verbunden, der nicht vergütet wird. Niemand aber sollte aus wirtschaftlichen Gründen an der Teilhabe an diesen wichtigen Aufgaben abgehalten werden oder faktisch für die Fahrt zu den Gremiensitzungen aus eigener Tasche zahlen müssen. Der Fahrtkostenersatz ist darüber hinaus auch ein kleines Zeichen der Wertschätzung ehrenamtlichen Engagements, das in unserer Gesellschaft unverzichtbar ist.

Mit freundlichen Grüßen
Christoph Boll

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