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Gegen Ausländerfeindlichkeit und Menschenverachtung

Die Wählergemeinschaft Kreis Steinfurt distanziert sich von jeglichen Anregungen oder Anträgen, die als tendenziell ausländerfeindlich und menschenverachtend aufgefasst werden könnten


In der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses der Stadt Lengerich am 12. März 2013 wurde ein Antrag/eine Anregung von Herrn Brommer-Reuß bekanntgegeben mit folgendem Inhalt:

„Realisierung von nachstehend aufgeführten Maßnahmen bei der Registrierung von Personen ohne deutsche Staatsbürgerschaft beim Einwohnermeldeamt der Stadt Lengerich:
a. Erhebung einer Anmeldegebühr von 250 € wegen erhöhten Verwaltungsaufwand,
b. Hinterlegung einer Kaution von 5.000 € zur Abdeckung von eventuellen Schäden an öffentlichen Einrichtungen,
c. Nachweis einer Haftpflichtversicherung für Personen- und Sachschäden.“

Im Protokoll der Sitzung heißt es ergänzend:
Ausschussmitglied Frau Grotholtmann (Vorsitzende der WfL) begründet ergänzend den Antrag damit, dass aufgrund des Schengener Abkommens mit einem Zuzug aus Rumänien und Bulgarien zu rechnen ist. Die Maßnahmen wären geeignet, um einen „Sozialtourismus“ zu reduzieren.

Die Anregung/der Antrag stammt zwar ausdrücklich von Herrn Brommer-Reuß und nicht von der WfL. Da Herr Brommer-Reuß aber stellvertretender Vorsitzender der WfL ist und diese wiederum Mitglied der UWG Kreis Steinfurt, gab es Anfragen, wie die UWG Kreis Steinfurt zu diesem Vorgang stelle.

Deshalb zur Klarstellung:
Die Wählergemeinschaften, die sich zur UWG Kreis Steinfurt zusammengeschlossen haben, stehen zum Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland. Die Wählergemeinschaft Kreis Steinfurt distanziert sich von jeglichen Anregungen oder Anträgen, die als tendenziell ausländerfeindlich und menschenverachtend aufgefasst werden können. Es kann darüber gestritten werden, in welchem Umfang eine Industrienation wie unsere die Zuwanderung in die Sozialsysteme akzeptieren muss. Die Antwort auf diese Frage kann nur durch einen gesellschaftlichen Konsens herbeigeführt werden und muss eine gesamtstaatliche Lösung sein. Diese Lösung darf den inneren Frieden dabei nicht gefährden. Ganz sicher dürfen Kommunen nicht nach eigenem Gutdünken (finanzielle) Hürden aufbauen, um potenzielle Zuwanderer abzuschrecken.

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