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Antrag zur Zukunft des Flughafen Münster/Osnabrück (FMO)

Sehr geehrter Herr Dr. Sommer,

die UWG-Fraktion beantragt folgende Beschlussfassung in den zuständigen Gremien des Kreises Steinfurt (Kreistag und Beteiligungsgesellschaft) zur Zukunft des Flughafen Münster /Osnabrück (FMO):

1. Der Kreis Steinfurt gewährt dem FMO für das Jahr 2021 die auf ihn als Gesellschafter entfallenden anteiligen notwendigen Finanzmittel zur Sicherstellung des Weiterbetriebs. Das Geld wird ebenso wie eventuelle weitere Mittel aus dem Kreishaushalt bereitgestellt. Die Zahlung erfolgt jedoch ausdrücklich ohne jede Präjudizierung weiterer Finanzhilfen für den Flughafen. Sie soll vielmehr dazu dienen, die notwendige Zeit für eine grundsätzliche und langfristige Entscheidung über die Zukunft des FMO zu gewinnen.

2. Die Vertreter des Kreises Steinfurt wirken in den Gremien der Flughafen Münster/Osnabrück GmbH auf die Erstellung eines Gutachtens hin, das als Grundlage für die grundsätzliche Entscheidungen über die Zukunft des FMO dient. Die Auswahl des Gutachters sowie die genaue Formulierung des Auftrags obliegt den Gesellschaftern, wobei PricewaterhouseCoopers (PwC) als Gutachter ausscheidet. Punkte, die in dem Gutachten geklärt werden sollen:

  • Welcher von den Gesellschaftern aufzubringende Kapitalbedarf ist in den nächsten 10 bis 15 Jahren bei unverändertem Fortführen des Geschäftsbetriebes und Ausbleiben unvorhersehbarer Entwicklungen zu erwarten (Defizitausgleich, notwendige Investitionen in Infrastruktur, Ersatzbeschaffungen, Reparaturen, Altschulden)? Dabei sollen die Abschreibungen berücksichtigt werden.
  • In welchem Umfang lassen sich die von den Gesellschaftern zu tragenden Lasten durch ein Downsizing des Flughafens reduzieren?
  • Wie und mit welchen wirtschaftlichen Folgen lassen sich dabei Gebäude und Flächen des FMO umnutzen oder verkaufen (Konversion)?
  • Welche Auswirkungen hat ein mögliches Downsizing auf die Zahl der Mitarbeiter? Wie und mit welchem Aufwand kann eine Transfergesellschaft ggf. bisherige FMO-Mitarbeiter in neue Beschäftigungsverhältnisse vermitteln?

3. Der Kreistag des Kreises Steinfurt beschließt eine Obergrenze der Finanzmittel, die er dem FMO künftig jährlich zur Verfügung stellt, in Höhe von 1,5 Millionen Euro. Dies betrifft sowohl Darlehen als auch Zuschüsse zum Eigenkapital. Dieser Betrag ist auch festzuschreiben, wenn die FMO-Gremien die Erstellung oben genannten Gutachtens mehrheitlich ablehnen. Basis für die Berechnung dieses Betrages ist das jährliche Bilanzergebnis des FMO.

Begründung:
Seit Jahren schiebt der Kreis Steinfurt eine grundsätzliche Entscheidung über die Zukunft des FMO vor sich her. Das war vertretbar, solange die Entschuldung des Flughafens anhielt. Mit Abschluss dieser Phase sind wir jedoch einem neuen Startpunkt angekommen. Für seine Positionsbestimmung und eine Festlegung, was ihm der Flughafen dauerhaft wert ist, muss der Kreis Steinfurt dabei zur Kenntnis nehmen, dass es einen Bedarf „der Wirtschaft“ für den FMO nicht gibt und es auch keinen Regionalflughafen des Münsterlandes gibt. Ungeachtet der Tatsache, dass einzelne Unternehmen den Flughafen nutzen, hat das 2015 im Auftrag des Kreises Steinfurt erstellte repräsentative wissenschaftliche Gutachten ersteres eindeutig belegt. Der zweite Punkt ist ersichtlich aus der Tatsache, dass alle anderen Münsterlandkreise nicht gewillt sind, größere wirtschaftliche Verantwortung für den FMO zu übernehmen. Das ist besonders im Fall des Kreises Warendorf unverständlich, hat er doch mit den größten Vorteil von einem eventuellen volkswirtschaftlichen Nutzen des Flughafens (Arbeitsplätze, Auftragsvergabe an Unternehmen etc.).
Der Kreis Steinfurt hat seit 2014 dem FMO insgesamt rund 50 Millionen Euro an Finanzhilfen bewilligt. In kurzen Abständen sind es mal die Folgen eines Terroranschlags, eines Krieges, einer Airline-Pleite und nun einer Pandemie, die das jährlich anfallende Bilanzdefizit noch vergrößern. Es ist nicht erkennbar, warum vergleichbare Ereignisse, die den FMO unverschuldet treffen, jedoch negative Folgen für sein Geschäft haben, künftig ausbleiben sollten. Hinzu kommt die Frage, wie sich der Flugverkehr und Passagierzahlen angesichts der Klima-Diskussion künftig entwickeln werden.
Um eine politische Diskussion über den FMO weitgehend zu vermeiden, sind die Finanzspritzen bislang aus der Beteiligungsgesellschaft des Kreises gezahlt worden. Das hat der Transparenz geschadet und zu einen enormen Werteverzehr geführt. Beides gilt es, umgehend zu beenden.
Grundlegendes Ziel sollte es sein, den Flughafen zu einem ausgeglichenen Betriebsergebnis zu bringen, ggf. unter Verzicht auf das touristische Geschäft, und allenfalls noch die Abschreibungen ausgleichen zu müssen. Denn der FMO ist unzweifelhaft ein Stück Infrastruktur, aber kein unverzichtbares. Mindestens ein halbes Dutzend weitere Flughäfen ist in erreichbarer Nähe des Kreises Steinfurt.

Mit freundlichen Grüßen
Christoph Boll
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